NIS-2 normkonform umsetzen – pragmatisch und sicher.

Rund 30.000 Unternehmen in Deutschland sind unmittelbar von der NIS-2-Richtlinie betroffen. Das NIS2-Umsetzungsgesetz gilt seit Dezember 2025 – ohne Übergangsfrist. Wir begleiten Sie bei der strukturierten, praxisnahen Umsetzung aller Anforderungen.

Betroffene Unternehmen in DE
~ 0 .000
Regulierte Wirtschaftssektoren
0
Bußgeld oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes
bis 0 Mio. €
Erstmeldepflicht bei Vorfällen
0 h
Betroffenheit prüfen

Ist Ihr Unternehmen von NIS2 betroffen? 3 Kriterien entscheiden.

Das NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) gilt seit Dezember 2025 ohne Übergangsfrist. Ob Ihr Unternehmen betroffen ist, hängt von drei Kriterien ab: Sektor, Unternehmensgröße und Einstufungskategorie.

Sektor (§28 BSIG)

Ihr Unternehmen muss in einem der 18 regulierten Sektoren tätig sein (Anlage 1 oder 2 des NIS2UmsuCG). Dazu gehören u.a. Energie, Transport, Gesundheit, Finanzwesen, digitale Infrastruktur, verarbeitendes Gewerbe und Lebensmittel.

01

Unternehmensgröße (Size-Cap)

Mindestens 50 Mitarbeiter oder mehr als 10 Mio. € Jahresumsatz. Bei Konzernstrukturen werden verbundene Unternehmen zusammengerechnet.

Achtung Konzernklausel: Eine GmbH mit 30 Mitarbeitern, die Teil eines Konzerns mit 500 Beschäftigten ist, gilt dennoch als betroffen.

02

Schwellenwerte

bwE

Besonders wichtige Einrichtung: Anlage-1 BSIG + ≥250 MA oder >50 Mio. € Umsatz. Proaktive BSI-Aufsicht.

wE

Wichtige Einrichtung: Anlage-2 BSIG + ≥50 MA oder >10 Mio. € Umsatz. Reaktive BSI-Aufsicht.

03

Energie

Strom, Gas, Öl, Fernwärme, Wasserstoff

Transport & Verkehr

Luft-, Schienen-, Straßen-, Schiffsverkehr

Bankwesen

Kreditinstitute, Zahlungsdienstleister

Finanzmarktinfrastruktur

Handelsplätze, zentrale Gegenparteien

Gesundheitswesen

Krankenhäuser, Pharma, Medizinprodukte

Trinkwasser

Wasserversorgung, Aufbereitung

Abwasser

Abwasserentsorgung, Kläranlagen

Digitale Infrastruktur

IXPs, DNS, TLD, Cloud, Rechenzentren

IKT-Dienste (B2B)

Managed Services, IT-Outsourcing

Öffentliche Verwaltung

Bundes- und Landesbehörden

Raumfahrt

Bodeninfrastruktur, Satellitenbetrieb

Anlage 1 = besonders wichtige Einrichtungen (bwE) bei ≥250 MA oder >50 Mio. € Umsatz. Unterliegen proaktiver BSI-Aufsicht und Bußgeldern bis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes.

Post & Kurierdienste

Briefzustellung, Paketdienste

Abfallwirtschaft

Entsorgung, Recycling

Chemie

Herstellung, Vertrieb chem. Stoffe

Lebensmittel

Produktion, Verarbeitung, Handel

Verarbeitendes Gewerbe

Medizinprodukte, Elektronik, Maschinenbau, Fahrzeuge

Digitale Dienste

Online-Marktplätze, Suchmaschinen, soziale Netzwerke

Forschung

Forschungseinrichtungen, Universitäten

Anlage 2 = wichtige Einrichtungen (wE) bei ≥50 MA oder >10 Mio. € Umsatz. Reaktive BSI-Aufsicht, Bußgelder bis zu 7 Mio. € oder 1,4 % des weltweiten Jahresumsatzes.

Wichtig: Lieferketten-Effekt

Auch Zulieferer sind mittelbar betroffen

NIS2 verpflichtet betroffene Unternehmen, Sicherheitsanforderungen an ihre Lieferkette weiterzugeben. Wer als Zulieferer oder Dienstleister für eine NIS2-regulierte Organisation arbeitet, wird de facto zu Compliance-Maßnahmen verpflichtet – unabhängig von der eigenen formalen Einstufung.

Pflichten nach §30 BSIG

10 NIS-2-Mindestmaßnahmen – nach § 30 BSIG.

§30 BSIG schreibt konkrete technische und organisatorische Maßnahmen vor. Alle betroffenen Unternehmen – ob besonders wichtig oder wichtig – müssen diese 10 Pflichtmaßnahmen abdecken. Im Ergebnis ist ein vollständiges Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) verpflichtend.

§30 Nr. 1

Risikoanalyse und Informationssicherheit

Systematische Identifikation, Bewertung und Behandlung von Risiken für Netz- und Informationssysteme. Dokumentiertes Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) als Grundlage.

Risikoanalyse
ISMS
Dokumentation
§30 Nr. 2

Bewältigung von Sicherheitsvorfällen

Prozesse zur Erkennung, Analyse, Eindämmung und Behebung von Sicherheitsvorfällen. Inklusive Meldeprozesse an das BSI (24h Erstmeldung, 72h Detailmeldung, 1 Monat Abschlussmeldung).

Incident Response
Meldepflicht
BSI
§30 Nr. 3

Aufrechterhaltung des Betriebs und Krisenmanagement (BCM)

Backup-Konzepte, Wiederherstellungsverfahren und Notfallpläne (BCM). Krisenmanagement und Kommunikationspläne für den Ernstfall. Regelmäßige Tests der Notfallprozesse.

BCM
Backup
Notfallplan
§30 Nr. 4

Sicherheit der Lieferkette

Sicherheitsanforderungen an unmittelbare Lieferanten und Dienstleister. Vertragsklauseln, Lieferanten-Audits und Risikobeurteilung der Lieferkette nach NIS2-Anforderungen.

Supply Chain
Lieferanten
Verträge
§30 Nr. 5

Sicherheit bei Erwerb, Entwicklung und Wartung

Sichere Entwicklung, Beschaffung und Wartung von IT-Systemen. Regelmäßiges Patching, Schwachstellenscanning und Penetrationstests. Koordiniertes Schwachstellenmanagement.

Patch Management
Schwachstellen
Pentest
§30 Nr. 6

Bewertung der Wirksamkeit von Risikomanagementmaßnahmen

Regelmäßige Überprüfung und Bewertung der Wirksamkeit aller Sicherheitsmaßnahmen. Interne Audits, Management-Reviews und kontinuierliche Verbesserung.

Audit
KPIs
Verbesserung
§30 Nr. 7

Schulung & Sensibilisierung

Regelmäßige Sicherheitsschulungen für alle Mitarbeiter. Verpflichtende Schulungen für die Geschäftsführung zu Cyber-Risiken und NIS2-Anforderungen (§38 BSIG).

Awareness
Schulung
Management
§30 Nr. 8

Kryptographie & Verschlüsselung

Einsatz geeigneter kryptographischer Verfahren und Verschlüsselungstechnologien zum Schutz von Daten in Ruhe und in Übertragung. Schlüsselmanagement und Zertifikatsverwaltung.

Kryptographie
Verschlüsselung
PKI
§30 Nr. 9

Personalsicherheit und Zugriffskontrolle

Rollenbasierte Zugriffskontrolle (RBAC), Prinzip der minimalen Rechtevergabe (Least Privilege), sichere Verwaltung privilegierter Accounts und IT-Systemverwaltung.

IAM
Least Privilege
PAM
§30 Nr. 10

Multi-Faktor-Authentifizierung & sichere Kommunikation

Einsatz von MFA für alle kritischen Systeme und Remote-Zugriffe. Abgesicherte Kommunikationsmittel, auch für Notfallkommunikation. Zero-Trust-Prinzipien für moderne Infrastrukturen.

MFA
Notfallkommunikation
Dokumentation
Synergien nutzen

ISO 27001 deckt 70–80 % der NIS2-Anforderungen ab

Unternehmen mit einer bestehenden ISO 27001 Zertifizierung haben einen erheblichen Vorsprung bei der NIS2-Umsetzung. Viele Maßnahmenbereiche überschneiden sich. Dennoch gibt es NIS2-spezifische Anforderungen, die über ISO 27001 hinausgehen – insbesondere bei Meldepflichten (§32 BSIG), Lieferkettensicherheit (§30 Nr. 4) und der persönlichen Managementhaftung (§38 BSIG).

ISO 27001 vorhanden

70–80 % abgedeckt

BSI IT-Grundschutz

60–70 % abgedeckt

Kein ISMS vorhanden

Vollständiger Aufbau nötig
Meldepflichten §32 BSIG

Sicherheitsvorfälle melden – abgestufte Fristen, klare Pflichten.

Bei erheblichen Sicherheitsvorfällen gelten strikte Meldefristen gegenüber dem BSI. Erheblich ist ein Vorfall, wenn er den Betrieb erheblich stört, finanzielle Verluste verursacht oder andere Personen/Organisationen erheblich beeinträchtigt.

Erstmeldung

24 Stunden

Sektor (§28 BSIG)

Aktualisierung

72 Stunden

Detailmeldung

Abschluss

1 Monat

Abschlussmeldung

Bußgelder & persönliche Haftung (§§ 39, 65 BSIG)

Kriterium

Besonders wichtige Einrichtung (bwE)

Wichtige Einrichtung (wE)

Maximales Bußgeld

10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes

7 Mio. € oder 1,4 % des weltweiten Jahresumsatzes

BSI-Aufsicht

Proaktiv – BSI kann jederzeit Audits anordnen (§61 BSIG)

Reaktiv – nur bei konkretem Verdacht (§62 BSIG)

Nachweispflicht

Proaktiv alle 3 Jahre (§39 BSIG)

Auf Verlangen des BSI

Registrierungspflicht

Pflicht – im BSI-Portal (bis März 2026)

Pflicht – im BSI-Portal (bis März 2026)

Managementhaftung

Persönliche Haftung der GF, mögliches Tätigkeitsverbot

Persönliche Haftung der GF, mögliches Tätigkeitsverbot

Leistungen

Was wir für Sie konkret leisten

Von der Betroffenheitsanalyse über die Identifikation von Handlungsfeldern bis zur vollständigen Umsetzung begleiten wir Sie ganzheitlich durch den gesamten Prozess zur NIS-2-Compliance.

NIS2-Betroffenheitsanalyse

Klärung, ob und in welchem Umfang Ihr Unternehmen von NIS-2 betroffen ist. Einstufung als bwE oder wE, Prüfung der Konzernklausel und Analyse der Lieferketten-Betroffenheit.

Betroffenheit
Einstufung
§28 BSIG

Gap-Analyse

Wir vergleichen Ihr aktuelles Sicherheitsniveau systematisch mit allen zehn Pflichtmaßnahmen gemäß § 30 BSIG. Wir identifizieren konkrete Lücken und priorisieren sie nach Risiko und Umsetzungsaufwand.
Ist-Analyse
§30 BSIG
Priorisierung

Risikoanalyse & ISMS-Aufbau

Durchführung einer methodischen Risikoanalyse für bestehende Infrastrukturen und Informationssysteme. Etablierung bzw. Verbesserung eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) zur Erfüllung der NIS-2-Anforderungen. Abgleich und Nutzung vorhandener Synergien zu ISO 27001.
ISMS
Risikoanalyse
ISO 27001

Incident Management & Meldeprozesse

Aufbau von Prozessen zur Erkennung, Analyse und Meldung erheblicher Sicherheitsvorfälle. Implementierung der 24h/72h/1-Monat-Meldekette an das BSI gemäß §32 BSIG.

Incident Response
§32 BSIG
BSI-Meldung

Lieferkettensicherheit

Entwicklung von Sicherheitsanforderungen für Lieferanten und Dienstleister. Vertragsklauseln, Lieferanten-Fragebögen und Risikobeurteilung der Lieferkette.

Supply Chain
Lieferanten-Audit
Verträge

Dokumentation & Nachweisführung

Systematische Erarbeitung und Bereitstellung aller relevanten Richtlinien, prozessbegleitenden Verfahrensanweisungen sowie auditfähiger Nachweise im Rahmen von BSI-Prüfungen und periodischen Management-Reviews.
BSI-Portal
Audit-Readiness
§39 BSIG

Management-Schulungen

Verpflichtende Schulungen für Geschäftsführung und Führungskräfte zu Cyber-Risiken und NIS-2-Anforderungen. Awareness-Programme für Mitarbeiter zur Erfüllung der Schulungspflicht.

§38 BSIG
GF-Schulung
Awareness

Prozessorientiert & formell

Kontinuierliche Unterstützung über alle Phasen der BSI-Registrierung hinaus, einschließlich der systematischen Erstellung und Führung aller erforderlichen Nachweise.

BSI-Registrierung
Behördenkommunikation
Compliance
Warum wir

Ihr Partner für NIS-2-Compliance ohne Papiertiger.

Wir verbinden tiefes Verständnis für regulatorische Anforderungen mit dem Blick für das, was in Ihrem Unternehmen tatsächlich umsetzbar ist. Das Ergebnis: echte Sicherheitsverbesserung, nicht nur Compliance auf dem Papier.

Erfahrung mit NIS-2 und ISO 27001

Dank unseres tiefgreifenden Know-hows in etablierten Standards und regulatorischen Rahmenwerken können wir Unternehmen sicher durch die Anforderungen von NIS2 begleiten.

Pragmatische Empfehlungen – kein Overhead

Keine unnötige Bürokratie. Wir empfehlen, was wirklich notwendig ist und was in Ihrem Unternehmen mit Ihren Ressourcen tatsächlich umsetzbar ist.

Sprache für GF und IT

Wir sprechen sowohl mit der Geschäftsführung als auch mit der IT – in der jeweils passenden Sprache und auf dem richtigen Abstraktionsniveau.

Strukturierte Roadmaps mit klaren Meilensteinen

Priorisierte Maßnahmenpläne mit klaren Verantwortlichkeiten, realistischen Zeitplänen und messbaren Meilensteinen – damit Sie wissen, wo Sie stehen.

Audit-Readiness von Anfang an

Alle Maßnahmen werden so dokumentiert, dass sie BSI-Audits, Management-Reviews und behördlichen Prüfungen standhalten – ohne Nacharbeit.

Unser Vorgehen

Von der Analyse zur vollständigen NIS2-Compliance.

Unser strukturiertes 4-Phasen-Modell führt Sie sicher und effizient durch die NIS2-Umsetzung – von der ersten Betroffenheitsanalyse bis zur BSI-Registrierung und dauerhaften Compliance.

01
1–2 Wochen

Analyse & Betroffenheit

02
2–4 Wochen

Planung & Roadmap

03
3–9 Monate

Umsetzung & Dokumentation

04
Dauerhaft

Registrierung & Betrieb

Häufige Fragen

Ihre Fragen zu NIS2 – konkret beantwortet.

Die wichtigsten Fragen zur NIS2-Richtlinie, zum deutschen NIS2UmsuCG und zur praktischen Umsetzung – klar und verständlich beantwortet.

Gilt das NIS2-Umsetzungsgesetz bereits? Gibt es Übergangsfristen?

Ja, das NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) wurde am 13. November 2025 vom Bundestag verabschiedet und ist seit Dezember 2025 in Kraft. Es gibt keine allgemeine Übergangsfrist – betroffene Unternehmen müssen ihre Pflichten sofort nach Inkrafttreten erfüllen. Lediglich die Registrierungspflicht im BSI-Portal hat eine Frist bis Ende Juli 2026.

Die Betroffenheit hängt von drei Kriterien ab: (1) Ihr Unternehmen ist in einem der 18 regulierten Sektoren tätig (Anlage 1 oder 2 NIS2UmsuCG). (2) Sie beschäftigen mindestens 50 Mitarbeiter oder erzielen mehr als 10 Mio. € Jahresumsatz. (3) Bei Konzernstrukturen werden verbundene Unternehmen zusammengerechnet. Das BSI bietet ein Online-Tool zur Betroffenheitsprüfung an. Für eine rechtssichere Einschätzung empfehlen wir eine professionelle Analyse.

§30 BSIG schreibt 10 Pflichtmaßnahmen vor: Risikoanalyse und IT-Sicherheitskonzepte, Incident Management, Business Continuity Management, Lieferkettensicherheit, sichere IT-Systeme und Schwachstellenmanagement, Wirksamkeitsprüfung, Schulungen, Kryptographie, Zugriffskontrolle sowie Multi-Faktor-Authentifizierung. Im Ergebnis ist ein vollständiges ISMS verpflichtend.

Bei erheblichen Sicherheitsvorfällen gelten strikte Meldefristen: Erstmeldung ans BSI innerhalb von 24 Stunden, Detailmeldung innerhalb von 72 Stunden und Abschlussmeldung nach spätestens einem Monat. Erheblich ist ein Vorfall, wenn er den Betrieb erheblich stört, finanzielle Verluste verursacht oder andere Organisationen beeinträchtigt. Fehlende oder verspätete Meldungen können zu erheblichen Bußgeldern führen.

Für besonders wichtige Einrichtungen (bwE) drohen Bußgelder bis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes. Für wichtige Einrichtungen (wE) bis zu 7 Mio. € oder 1,4 % des Umsatzes. Darüber hinaus haften Geschäftsführer und Vorstände persönlich – bis hin zum Verbot der Ausübung der Geschäftsführertätigkeit (§38 BSIG).

Ja, erheblich. ISO 27001 deckt rund 70–80 % der NIS2-Anforderungen ab und bildet die effizienteste Grundlage für die Compliance-Umsetzung. Allerdings gibt es NIS2-spezifische Anforderungen, die über ISO 27001 hinausgehen: insbesondere die 24h/72h-Meldepflichten, die Lieferkettensicherheit nach §30 Nr. 4 und die persönliche Managementhaftung nach §38 BSIG. Wir analysieren, welche Lücken trotz ISO 27001 noch bestehen.

Direkt betroffen sind nur Unternehmen, die die Schwellenwerte in den 18 Sektoren erfüllen. Indirekt betroffen sind jedoch viele Zulieferer und Dienstleister: NIS2 verpflichtet betroffene Unternehmen, Sicherheitsanforderungen an ihre Lieferkette weiterzugeben (§30 Nr. 4 BSIG). Wer als Zulieferer für eine NIS2-regulierte Organisation arbeitet, wird de facto zu Compliance-Maßnahmen verpflichtet.

Eine erste Gap-Analyse ist in 1–2 Wochen möglich. Die vollständige Umsetzung aller Maßnahmen dauert je nach Ausgangslage und Unternehmensgröße typischerweise 3–9 Monate. Unternehmen mit bestehendem ISO 27001 ISMS können deutlich schneller vorgehen. Wir empfehlen, sofort mit der Betroffenheitsanalyse zu beginnen, da das Gesetz bereits in Kraft ist.

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Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob Ihr Unternehmen von NIS2 betroffen ist, welche der 10 Maßnahmenbereiche für Sie gelten und wie Sie pragmatisch und normkonform vorgehen können.

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